Ein Satz über die Tochtergesellschaft – und Stadt Wien klagt gleich mit
Wien (ots) - Initiative sieht einen doppelten Chilling Effect und eine Grundsatzfrage für Bürgerinitiativen in ganz Österreich – Ohrfeige für mündige Bürgerinnen und Bürger Das Oberlandesgericht Wien hat im konkreten Verfahren die Anspruchsberechtigung der Stadt Wien neben ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Stadt Wien Marketing GmbH bejaht. Dabei ...
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