Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presseerklärung / Zu Christian Ulmen ./. SPIEGEL
Berlin (ots) - Hanseatisches Oberlandesgericht gibt der sofortigen Beschwerde von Christian Ulmen gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg überwiegend statt und erlässt eine weitere Einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL. Der SPIEGEL hatte in einem auf der Titelseite angekündigten Artikel vom 20.03.2026 (Ausgabe Nr. 13/2026) unter der Überschrift "Entblößt im Netz" (sowie über ...