Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Kein Platz im Inselparadies
Hamburg (ots) - Ein überbuchtes Hotel ist eine böse Überraschung und leider keine Seltenheit. Weder müssen sich Urlauber mit einer Ersatzunterkunft abspeisen lassen, noch mit der Rückerstattung des Reisepreises begnügen: In den meisten Fällen besteht Aussicht auf Schadenersatz. Die Reise ist gebucht, die Digitalkamera gewartet, die Sonnenmilch besorgt. Und dann das: ein Bescheid des Hotels, dass es zum fraglichen Zeitpunkt leider überbucht sei. Jäh verfliegt ...