Deutsche AIDS-Hilfe zum Adoptionsurteil: Volle Gleichstellung jetzt!
Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute Benachteiligungen von Schwulen und Lesben im Adoptionsrecht für verfassungswidrig erklärt. Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner dürfen in Zukunft Kinder adoptieren, die ihre Partnerin beziehungsweise ihre Partner schon zuvor adoptiert hat. Damit steht homosexuellen Paaren zwar immer noch nicht das ...